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Die Verfahrensanweisung für Labordiagnostik - beispielhaft

Zweck:
Geregelte Abläufe bei der Labordiagnostik (Terminierung, Koordination, Dokumentation und Aufbewahrung/ Archivierung, Fremdlabor).

Verantwortlichkeit:
Die Chefärzte der einzelnen Abteilungen.

Feste Regelungen:
A: Terminierung (Notfälle haben erste Priorität!)

Blutabnahme durch das Labor

  • Internistische Patienten ambulant von montags bis freitags 8.00 - 11.00 und 13.00 - 15.30 Uhr.
  • Chirurgische Patienten stationär am Aufnahmetag, montags bis freitags von 8.00 - 12.00 Uhr.
  • Den Patienten sind 3 kleine Patientenaufkleber (für die Blutröhrchen), 4 kleine Patientenauf-kleber (bei zusätzlicher Blutsenkung) und ein vollständig ausgefüllter und vom Arzt unterschriebener Anforderungsschein mit einem großen Patientenaufkleber versehen (wegen Aufnahmedatum und Aufnahmenummer) vom Pflegepersonal mitzugeben.

Blutabnahme durch die Stationsärzte

  • Täglich von 7.30 - 9.00 Uhr. Das Untersuchungsmaterial muß zwischen 8.00 - 9.00 Uhr vom Pflegepersonal zum Labor gebracht werden.

Blutabnahme chirurgische Ambulanz

  • Blutabnahme bei prästationären Patienten, montags bis freitags von 14.30- 16.30 Uhr durch das Pflegepersonal der chirurgischen Ambulanz.

Wochenend-Regelung

Die Blutabnahme hat bis spätestens 9.00 Uhr durch den behandelnden Arzt zu erfolgen. Das Labor ist am Wochenende regulär von 7.00 - 10.00 Uhr besetzt. Das Labor ist in dieser Zeit und im Bereitschaftsdienst, der ab 10.00 Uhr beginnt, nur für Notfälle zuständig. Routineabnahmen sind werktags zu erledigen.

B) Koordination

  • Die Laboranforderungsscheine für die Blutentnahme durch das Labor (z.B. BZTP) müssen bis 18.30 Uhr am Untersuchungsvortag im Labor vorliegen. Aus rechtlichen Gründen können nur schriftliche Anforderungen bearbeitet werden.
  • Blutabnahme bei Aufnahmepatienten werktags zwischen 7.30 und 10.30 Uhr im Labor durch das Laborpersonal.
  • Die Laborbefundscheine müssen bis spätestens 15.00 Uhr von den Pflegekräften aus dem Labor abgeholt und in die Patientenkurve bzw. in das Befundfach im Dienstzimmer gelegt werden. Es ist der Reiter für Laborbefunde zu ziehen.

C) Dokumentation

  • Die Laborwerte werden im Labor ausgedruckt. Die aktuelle Tabelle der Laborwerte enthält alle notwendigen Labordaten der letzten relevanten Untersuchungen. Deshalb ist es ausreichend, die Auswertung des aktuellen Aufenthaltstages in der Patientenkurve zu belassen. Die vorangegangenen Befunde gehören in die Patientenakte (Krankengeschichte).
  • Die durchgeführte Laborleistung wird von der Pflegekraft in die Patientenkurve unter „durchgeführte Untersuchungen“ am Untersuchungstag eingetragen.
  • Der behandelnde Arzt sichtet den Laborbefundschein und zeichnet ihn mit seinem Kürzel ab.

D) Aufbewahrung/Archivierung

  • Die durchgeführten Untersuchungen werden in schriftlicher Form in der Patientenakte archiviert.
  • Seit 1997 sind die Ergebnisse im Labor EDV-technisch abrufbar.

E) Fremdlabor

  • Das Untersuchungsmaterial und die An-
    forderungsscheine müssen mit einem großen Patientenaufkleber versehen werden.
  • Das Untersuchungsmaterial muss mit einem vollständig ausgefüllten und vom Arzt unterschriebenen Anforderungsschein bis 12.00 Uhr zum Labor gebracht werden.
  • Die Identifikationsnummer des Anforderungsscheins ist in der Patientenkurve unter „durchgeführte Untersuchung“ mit der angeforderten Leistung von der Pflegekraft einzutragen.

Mitgeltende Unterlagen:

  • Anforderungsschein intern weiß 1007a
  • Anforderungsschein intern rot 1006a (Wochenende)
  • Anforderungsschein Fremdlabor (Ausgabe durch Labor)
  • Befundscheine (Ausgabe durch Labor)
  • Patientenkurve OP3600 / OP3630
  • Patientenakte (Krankengeschichte) 2014a

Sankt Josef-Hospital GmbH In der Hees 4 46509 Xanten
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Kleine Details öffnen zumeist den Blick für größere Zusammenhänge.