Die
Verfahrensanweisung für Labordiagnostik - beispielhaft
Zweck:
Geregelte Abläufe bei der Labordiagnostik (Terminierung,
Koordination, Dokumentation und Aufbewahrung/ Archivierung,
Fremdlabor).
Verantwortlichkeit:
Die Chefärzte der einzelnen Abteilungen.
Feste Regelungen: A: Terminierung (Notfälle
haben erste Priorität!)
Blutabnahme durch das Labor
Internistische Patienten ambulant von montags bis freitags
8.00 - 11.00 und 13.00 - 15.30 Uhr.
Chirurgische Patienten stationär am Aufnahmetag,
montags bis freitags von 8.00 - 12.00 Uhr.
Den Patienten sind 3 kleine Patientenaufkleber (für
die Blutröhrchen), 4 kleine Patientenauf-kleber (bei
zusätzlicher Blutsenkung) und ein vollständig
ausgefüllter und vom Arzt unterschriebener Anforderungsschein
mit einem großen Patientenaufkleber versehen (wegen
Aufnahmedatum und Aufnahmenummer) vom Pflegepersonal mitzugeben.
Blutabnahme durch die Stationsärzte
Täglich von 7.30 - 9.00 Uhr. Das Untersuchungsmaterial
muß zwischen 8.00 - 9.00 Uhr vom Pflegepersonal zum
Labor gebracht werden.
Blutabnahme chirurgische Ambulanz
Blutabnahme bei prästationären Patienten, montags
bis freitags von 14.30- 16.30 Uhr durch das Pflegepersonal
der chirurgischen Ambulanz.
Wochenend-Regelung
Die Blutabnahme hat bis spätestens 9.00 Uhr durch den
behandelnden Arzt zu erfolgen. Das Labor ist am Wochenende
regulär von 7.00 - 10.00 Uhr besetzt. Das Labor ist in
dieser Zeit und im Bereitschaftsdienst, der ab 10.00 Uhr beginnt,
nur für Notfälle zuständig. Routineabnahmen
sind werktags zu erledigen.
B) Koordination
Die Laboranforderungsscheine für die Blutentnahme
durch das Labor (z.B. BZTP) müssen bis 18.30 Uhr am
Untersuchungsvortag im Labor vorliegen. Aus rechtlichen
Gründen können nur schriftliche Anforderungen
bearbeitet werden.
Blutabnahme bei Aufnahmepatienten werktags zwischen 7.30
und 10.30 Uhr im Labor durch das Laborpersonal.
Die Laborbefundscheine müssen bis spätestens
15.00 Uhr von den Pflegekräften aus dem Labor abgeholt
und in die Patientenkurve bzw. in das Befundfach im Dienstzimmer
gelegt werden. Es ist der Reiter für Laborbefunde zu
ziehen.
C) Dokumentation
Die Laborwerte werden im Labor ausgedruckt. Die aktuelle
Tabelle der Laborwerte enthält alle notwendigen Labordaten
der letzten relevanten Untersuchungen. Deshalb ist es ausreichend,
die Auswertung des aktuellen Aufenthaltstages in der Patientenkurve
zu belassen. Die vorangegangenen Befunde gehören in
die Patientenakte (Krankengeschichte).
Die durchgeführte Laborleistung wird von der Pflegekraft
in die Patientenkurve unter „durchgeführte Untersuchungen“
am Untersuchungstag eingetragen.
Der behandelnde Arzt sichtet den Laborbefundschein und
zeichnet ihn mit seinem Kürzel ab.
D) Aufbewahrung/Archivierung
Die durchgeführten Untersuchungen werden in schriftlicher
Form in der Patientenakte archiviert.
Seit 1997 sind die Ergebnisse im Labor EDV-technisch
abrufbar.
E) Fremdlabor
Das Untersuchungsmaterial und die An-
forderungsscheine müssen mit einem großen Patientenaufkleber
versehen werden.
Das Untersuchungsmaterial muss mit einem vollständig
ausgefüllten und vom Arzt unterschriebenen Anforderungsschein
bis 12.00 Uhr zum Labor gebracht werden.
Die Identifikationsnummer des Anforderungsscheins ist
in der Patientenkurve unter „durchgeführte Untersuchung“
mit der angeforderten Leistung von der Pflegekraft einzutragen.
Mitgeltende Unterlagen:
Anforderungsschein intern weiß 1007a
Anforderungsschein intern rot 1006a
(Wochenende)
Anforderungsschein Fremdlabor (Ausgabe durch Labor)
Befundscheine (Ausgabe durch Labor)
Patientenkurve OP3600 / OP3630
Patientenakte (Krankengeschichte) 2014a
Sankt Josef-Hospital GmbH
In der Hees 4
46509 Xanten
Qualitätsmanagement
Kleine Details öffnen zumeist den
Blick für größere Zusammenhänge.